Ähnlich wie in anderen Dörfern der Region wurde hier im 13. Jahrhundert eine kurze dreischiffige Basilika mit quadratischem Chor, halbkreisförmiger Apsis und Westturm errichtet. Der quadratische Chor der Marienkirche ist mit einem Kreuzgratgewölbe versehen, und der romanische Triumphbogen weist einfache Rundbogenpfeiler auf. Außerdem gibt es Fragmente des romanischen Nord- und Südportals. Zu allen vier Seiten des Erdgeschosses des Glockenturms führen halbrunde Öffnungen; über eine Wandtreppe gelangt man in das zweite Obergeschoss mit einer Westempore, von der aus man über einen Rundbogen in den Kirchenraum gelangt.
Andreas Krentzel +40 763 466 212
Ähnlich wie in anderen Dörfern der Region wurde hier im 13. Jahrhundert eine kurze dreischiffige Basilika mit quadratischem Chor, halbkreisförmiger Apsis und Westturm errichtet. Der quadratische Chor der Marienkirche ist mit einem Kreuzgratgewölbe versehen, und der romanische Triumphbogen weist einfache Rundbogenpfeiler auf. Außerdem gibt es Fragmente des romanischen Nord- und Südportals. Zu allen vier Seiten des Erdgeschosses des Glockenturms führen halbrunde Öffnungen; über eine Wandtreppe gelangt man in das zweite Obergeschoss mit einer Westempore, von der aus man über einen Rundbogen in den Kirchenraum gelangt.
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1795 wird ein Barockaltar, später ergänzt mit klassizistischen Elementen, aufgestellt. Er ist das Werk des Johann Folbarth aus Schäßburg. Im Zentrum des Altars steht ein Kruzifix, flankiert von Holzplastiken, die Petrus und Paulus darstellen.
Die heutige Orgel stammt aus dem Jahr 1778 und ist ein Werk von Johannes Hahn. Sie besitzt Manual, Pedal und 10 Register. Der Prospekt weist Barockmerkmale auf.
Die große und mittlere Glocke wurden 1922 bzw. 1925 in Hermannstadt gegossen. Die kleine Glocke mit einer lateinischen Inschrift stammt aus dem Jahr 1630.
Der romanische Glockenturm mit rechteckigem Grundriß bildet im Erdgeschoß eine Kirchenvorhalle, die sich nach allen vier Seiten durch Rundbögen öffnet und mit einem Kreuzgewölbe überführt ist. Stollentreppen führen in das vierte Geschoß, in welchem ein romanisches Rundbogenfenster erhalten ist. Der 34 Meter hohe Turm wird um 1500 spätgotisch umgebaut, um die Wehrhaftigkeit der Kirche zu steigern. Der Glockenturm wird zum Bergfried umfunktioniert.
Der rechteckige Bering mit einem Zwinger im Norden kann in der zweiten Hälfte des 15. und im ersten Viertel des 16. Jhs. entstanden sein.
1200 - 1300 | Bau einer romanischen dreischiffigen Pfeilerbasilika mit Westturm, die der Heiligen Jungfrau geweiht ist. |
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1332-1335 | Erstmals erscheint der Ort in päpstlichen Steuerlisten unter dem Namen „Kyrchperch". |
1500 | Kirchberg ist eine freie Gemeinde des Leschkircher Stuhls, in der 44 Familien wohnen. |
1500 | Es erfolgt ein spätgotischer Umbau, der den Zweck verfolgt, die Wehrhaftigkeit der Kirche zu steigern. |
1523 | Der Kaplan Peter von Kirchberg wird von einem geistlichen Gericht in Hermannstadt als Anhänger der lutherischen Lehre exkommuniziert. |
1532 | In der Gemeinde wohnen 57 Familien. |
1547 | Die Sieben Stühle gewähren den Abgebrannten in Kirchberg eine Unterstützung von 32 Gulden zum Bau der Kirchenburg. |
1642 | Große Feuersbrunst, die 65 Häuser zerstört. 7 Menschen sterben, und viel Vieh geht zugrunde. |
1665 | In einer Kirchberger Gemeinderechnung sind Ausgaben festgehalten, die die Gemeinde machen mußte, um sich von türkischer Einquartierung loszukaufen und um Soldaten auszurüsten. |
1695 | Der Ort hat 78 Familienväter, 30 Witwen, 25 unbewohnte und 2 abgebrannte Häuser |
1707 | Der Ort wird durch Kurutzen niedergebrannt |
1786 | Die Rumänen von Werd und Kirchberg beklagen sich am Wiener Hof wegen der Benachteiligung durch die Sachsen bei der Aufteilung des Gemeindegrundes. Von Wien aus wird verfügt, daß alle Einwohner Siebenbürgens gleichbehandelt werden sollen. |
1815 | Pfarrer Daniel Josef Gottschling fertigt eine aquarellierte Tuschezeichnung der Gemeinde an. Es ist zu erkennen, daß die Mehrzahl der Häuser mit Stroh gedeckt sind und daß die Ortschaft von einem geflochtenen Zaun umgeben ist. |
1823 | Der Kaiser verleiht der Gemeinde das Recht, zweimal jährlich Jahrmarkt zu halten. |